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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Für Verträge mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt worden sind. Bei anders lautenden Auftragsbedingungen verzichtet der Käufer durch die Annahme der Lieferung auf die von ihm gestellten etwa anders lautenden Bedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.

Wie schließen keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen.

2. LIEFERUMFANG

Im Falle des Vertragsschlusses schuldet der Anbieter die Ware, wie sie im jeweiligen Angebot beschrieben ist (z.B. im Katalog oder auf der Webseite). Alle in den Drucksachen gemachten Angaben und Abbildungen hinsichtlich der Eigenschaften, die weder die technische Eignung des Geräts noch dessen Abmessungen betreffen dienen nur der Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung dieser Eigenschaften dar; dies betrifft v. a. die Farbgebung, Anordnung der Steuerungselemente etc. Abweichungen, die das bestimmungsgemäße Funktionieren der Geräte nicht beeinflussen stellen keinen Mangel dar.

3. VERTRAGSSCHLUSS UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Unsere Online-Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren oder Dienstleistungen zu bestellen. Durch das Absenden der Bestellung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf einen Vertragsschluss ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar. Wir können die Annahme innerhalb von fünf Tagen erklären.

Für Vertragsschlüsse auf anderem Wege als per Online-Kauf gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. PREISE

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung in unserer aktuellen Preisliste bzw. auf unserer Webseite aufgeführten Preise. Die Preise verstehen sich – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich MwSt. und Versand.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass wir einen weiteren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist.

5. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG

Die Lieferzeiten werden Ihnen bei Vertragsschluss mitgeteilt. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse im Rahmen der Bestellung.

Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Anbieters seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Der Anbieter und der Kunde sind in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Dies gilt auch für den dem Transport durch eigenes Personal, sofern die Sache zufällig untergeht oder sich verschlechtert, keine anschließende Montage des Kaufgegenstands durchgeführt wird und die Verschlechterung oder der Untergang nicht durch schuldhaftes Handeln des eigenen Personals herbeigeführt wurde. Auch bei Frankolieferung geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Eine Garantie für billigste Verfrachtung wird von uns nicht übernommen.

Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.

6. ANNAHMEVERZUG

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt per anno fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

7. ZAHLUNG

Zahlungen sind nach den in den Auftragsformularen, bzw. in den Rechnungen aufgeführten Zahlungsbedingungen zu leisten. Der Schuldner gerät 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ohne Mahnung in Verzug. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Bankfähige Wechsel werden – nach Vereinbarung – nur zahlungshalber angenommen und stellen keine Erfüllung der Zahlungspflicht dar. Anfallende Wechselspesen und Zinsen gehen zu Lasten des Käufers.

8. SCHADENERSATZANSPRÜCHE

Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

Der Käufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Käufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.

Wenn der Käufer dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

10. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche, hat der Anbieter die Wahl der Art der Nacherfüllung, beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang, sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen, beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie
für den Fall, dass der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen Geschäftssitz innerhalb der Europäischen Union ist Bad Homburg v. d. Höhe Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden; wir sind berechtigt, nach unserer Wahl die für den Sitz des Käufers zuständigen Gerichte anzurufen; sofern für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist bleibt dieser unberührt.

Die Rechtsbeziehungen richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. GÜLTIGKEIT DER BEDINGUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.